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Lexikon

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz regelt zentrale Aufenthaltstitel in Österreich.

Aufenthaltstitel

Behördliche Berechtigung, sich in Österreich für einen bestimmten Zweck aufzuhalten.

NAG

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz regelt zentrale Aufenthaltstitel in Österreich.

Erstantrag

Der erste Antrag auf einen Aufenthaltstitel.

Verlängerungsantrag

Antrag vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.

Zweckänderung

Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks während eines rechtmäßigen Aufenthalts.

Unterhaltsmittel

Nachweis ausreichender regelmäßiger Mittel für den Aufenthalt.

Krankenversicherung

Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes in Österreich.

Unterkunftsnachweis

Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft.

Integrationsvereinbarung Modul 1

Integrationsnachweis, der bei bestimmten Aufenthaltstiteln relevant sein kann.

Integrationsvereinbarung Modul 2

Weiterer Integrationsnachweis, besonders relevant beim Daueraufenthalt EU.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Aufenthaltstitel für bestimmte qualifizierte Beschäftigungen in Österreich.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Aufenthaltstitel mit weiterem Arbeitsmarktzugang nach bestimmten Voraussetzungen.

Blaue Karte EU

Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Beschäftigung nach besonderen Kriterien.

Niederlassungsbewilligung

Aufenthaltstitel für bestimmte Formen der Niederlassung.

Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltstitel für vorübergehende Aufenthaltszwecke.

Familienangehöriger

Person, die im NAG als naher Angehöriger für den Nachzug zählt.

Daueraufenthalt EU

Langfristiger Aufenthaltstitel nach regelmäßig fünf Jahren rechtmäßiger Niederlassung.

Inlandsantrag

Antrag, der ausnahmsweise in Österreich eingebracht werden kann.

Auslandsantrag

Antrag bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.

Verbesserungsauftrag

Behördliche Aufforderung, Unterlagen oder Angaben nachzureichen.

Beschwerde

Rechtsmittel gegen einen negativen Bescheid.

Bundesverwaltungsgericht

Gericht, das über viele Beschwerden im Aufenthaltsrecht entscheidet.

Apostille

Beglaubigungsform für öffentliche Urkunden aus bestimmten Staaten.

Legalisation

Form der Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden.