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Aufenthaltstitel beantragen

Vom passenden Titel über den Antrag bis zur behördlichen Nachreichung: Diese Seite ordnet den ersten Schritt im NAG-Verfahren.

Überblick

Vom passenden Titel über den Antrag bis zur behördlichen Nachreichung: Diese Seite ordnet den ersten Schritt im NAG-Verfahren.

Titelart nach Zweck auswählen
Auslandsantrag oder zulässigen Inlandsantrag prüfen
Unterlagen vor Termin vollständig ordnen
NAG § 8, § 11, § 21, § 22 und § 23

Welcher Titel passt?

Am Anfang steht nicht das Formular, sondern der Aufenthaltszweck. Arbeit, Familie, Ausbildung, Niederlassung oder besonderer Schutz führen zu unterschiedlichen Nachweisen. Der Aufenthaltstitel Check hilft bei der ersten Einordnung.

Wo wird der Antrag eingebracht?

Viele Erstanträge sind vor der Einreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde einzubringen. Inlandsanträge sind nur in bestimmten Konstellationen zulässig. Diese Frage sollte vor jeder Terminbuchung geklärt werden.

Was passiert bei fehlenden Unterlagen?

Die Behörde kann einen Verbesserungsauftrag erteilen. Dann zählen Frist, vollständige Nachreichung und Nachweis, dass Dokumente rechtzeitig beschafft wurden.

Häufige Fragen

Kann ich jeden Aufenthaltstitel in Österreich beantragen?

Nein. Ob ein Inlandsantrag möglich ist, hängt vom aktuellen Status und vom beantragten Titel ab.

Welche Unterlagen sind beim Erstantrag besonders wichtig?

Reisepass, Zwecknachweis, Unterkunft, Krankenversicherung, Unterhaltsmittel und fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung.

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Nächster Schritt: Antragspfad prüfen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des konkreten Akts.