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Daueraufenthalt EU

Der Daueraufenthalt EU setzt regelmäßig fünf Jahre rechtmäßige Niederlassung, Nachweise und Integrationsvoraussetzungen voraus.

Überblick

Der Daueraufenthalt EU setzt regelmäßig fünf Jahre rechtmäßige Niederlassung, Nachweise und Integrationsvoraussetzungen voraus.

Aufenthaltszeiten nachvollziehbar rekonstruieren
Unterbrechungen und Anrechnungen prüfen
Integrationsmodul und Nachweise sichern
NAG § 45

Fünf Jahre sauber belegen

Nicht jede Zeit in Österreich zählt gleich. Aufenthaltstitel, Unterbrechungen und Wechsel sollten anhand der Dokumente chronologisch geordnet werden.

Integrationsnachweise

Das Integrationsmodul kann für den Daueraufenthalt entscheidend sein. Zertifikate, Kursbestätigungen und Ausnahmen sollten nicht erst kurz vor Antrag geprüft werden.

Sicherung des Status

Diese Seite behandelt Erwerb und Sicherung des Dauerstatus. Aufenthaltsbeendigung und Einreiseverbot bleiben nur Randrisiken.

Häufige Fragen

Zählen kurze Auslandsaufenthalte gegen mich?

Unterbrechungen müssen im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend sind Dauer, Grund und die gesamte Aufenthaltshistorie.

Brauche ich Integrationsmodul 2?

In vielen Fällen ist ein entsprechender Nachweis wichtig. Ob eine Ausnahme greift, muss konkret geprüft werden.

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Nächster Schritt: Dauerstatus prüfen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des konkreten Akts.